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- im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII §35a und SGB XII §53 in Verbindung mit §§ 55,56 SGB IX zu beantragen bei den Sozial- und Jugendämtern von Stadt oder Landkreis
Informationen zur Antragsstellung auf Eingliederungshilfe beim Jugendamt (SGB VIII §35a)
Stadt Freiburg (hier klicken)
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (hier klicken)
Informationen zur Antragsstellung auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt (SGB XII §53 in Verbindung mit §§ 55,56 SGB IX)
Stadt Freiburg (hier klicken)
- im Einzelfall durch Privatkassen, sofern im Leistungskatalog enthalten
- Selbstfinanzierung
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Antragsstellung zur Verfügung.