Im Folgenden werden die einzelnen Leistungen in Zusammenhang mit dem §35 a SGB VIII einzeln aufgelistet:

  • Aufnahmegespräch (á 45 Minuten)
  • Therapieeinheiten á 60 Minuten pro Woche
    davon entfallen 3/4 der Zeit auf die Arbeit am Kind/ Jugendlichen (45 Minuten)
    und 1/4 der Zeiten auf Vor- und Nachbereitung der Therapieeinheit sowie der Verlaufdokumentation (15 Minuten)
  • regelmäßige Elterngespräche (mind. 4 pro Jahr)
  • die Dauer der Notwendigkeit einer (autismustherapeutischen) Förderung in der Heilpädagogischen Praxis ist von der jeweiligen individuellen Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen abhängig
  • Anschlussperspektiven werden im Therapieprozess im Rahmen einer differenzierten Betreuungs- und Beratungsplanung mit allen Beteiligten entwickelt
  • halbjährliche Berichte und damit verbundene Zwischenstands- bzw. Hilfeplangespräche mit dem Leistungsträger