Im Folgenden werden die einzelnen Leistungen in Zusammenhang mit dem §35 a SGB VIII einzeln aufgelistet:
- Aufnahmegespräch (á 45 Minuten)
- Therapieeinheiten á 60 Minuten pro Woche
davon entfallen 3/4 der Zeit auf die Arbeit am Kind/ Jugendlichen (45 Minuten)
und 1/4 der Zeiten auf Vor- und Nachbereitung der Therapieeinheit sowie der Verlaufdokumentation (15 Minuten) - regelmäßige Elterngespräche (mind. 4 pro Jahr)
- die Dauer der Notwendigkeit einer (autismustherapeutischen) Förderung in der Heilpädagogischen Praxis ist von der jeweiligen individuellen Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen abhängig
- Anschlussperspektiven werden im Therapieprozess im Rahmen einer differenzierten Betreuungs- und Beratungsplanung mit allen Beteiligten entwickelt
- halbjährliche Berichte und damit verbundene Zwischenstands- bzw. Hilfeplangespräche mit dem Leistungsträger