im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII §35a und SGB XII §53 in Verbindung mit §§ 55,56 SGB IX zu beantragen bei den Sozial- und Jugendämtern von Stadt oder Landkreis Informationen zur Antragsstellung auf Eingliederungshilfe beim Jugendamt (SGB VIII §35a) Stadt Freiburg (hier klicken) Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (hier klicken) Informationen zur Antragsstellung auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt (SGB XII §53 in Verbindung mit §§ 55,56 SGB IX) Stadt Freiburg (hier klicken)
im Einzelfall durch Privatkassen, sofern im Leistungskatalog enthalten
Selbstfinanzierung
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Antragsstellung zur Verfügung.
Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Klicken Sie auf „Zustimmen“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können.