Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter Einbeziehung ihrer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Geschwisterkinder und ihr soziales Umfeld. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigem Alter, die von see-
lischer Behinderung bedroht oder betroffen sind,

  • dadurch an ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben gehindert sind,
  • bei denen Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert wurden,
  • deren Abweichung vom alterstypischen Zustand der seelischen Gesundheit länger als 6 Monate dauert.

Eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in der Heilpädagogischen Praxis ist die Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit.

Kinder und Jugendliche, die einer intensiven heilpädagogischen bzw. therapeutischen teil- oder vollstationären Hilfe bedürfen, können nicht aufgenommen werden.

Folgende Kriterien stehen einer autismustherapeutischen Förderung in der Heilpädagogischen Praxis entgegen:

  • unstabiles familiäres Umfeld
  • Störungen mit überwiegend körperlicher Symptomatik
  • extreme Verhaltensstörungen
  • Selbst- oder Fremdgefährdung
  • akute Suizidgefährdung
  • Suchtverhalten

Ergeben sich o.g. Ausschlusskriterien während des Verlaufs der Maßnahme setzt sich der Träger unverzüglich mit dem öffentlichen Träger in Verbindung.