Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter Einbeziehung ihrer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Geschwisterkinder und ihr soziales Umfeld. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigem Alter, die von see-
lischer Behinderung bedroht oder betroffen sind,
- dadurch an ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben gehindert sind,
- bei denen Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert wurden,
- deren Abweichung vom alterstypischen Zustand der seelischen Gesundheit länger als 6 Monate dauert.
Eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in der Heilpädagogischen Praxis ist die Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit.
Kinder und Jugendliche, die einer intensiven heilpädagogischen bzw. therapeutischen teil- oder vollstationären Hilfe bedürfen, können nicht aufgenommen werden.
Folgende Kriterien stehen einer autismustherapeutischen Förderung in der Heilpädagogischen Praxis entgegen:
- unstabiles familiäres Umfeld
- Störungen mit überwiegend körperlicher Symptomatik
- extreme Verhaltensstörungen
- Selbst- oder Fremdgefährdung
- akute Suizidgefährdung
- Suchtverhalten
Ergeben sich o.g. Ausschlusskriterien während des Verlaufs der Maßnahme setzt sich der Träger unverzüglich mit dem öffentlichen Träger in Verbindung.